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Jugend - Formular und Infocenter

VEREINSWECHSEL EMPFEHLUNGEN FÜR KINDER, SELBSTVERPFLICHTUNG VEREINE
ANTRAG AUSNAHMEREGELUNG (Rückversetzung)
NEUER JUGENDOBMANN, FAIRES VERHALTEN, VERHALTEN BEI GEWITTER
SPORTVERLETZUNG

Bei Spieler/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also bei Kindern und Jugendlichen, besteht der Unfallversicherungsschutz über den Kommunalen Schadenausgleich und die Sporthilfe Niedersachsen. Die Unfallschadenmeldung muss bei einem Sportunfall von Kindern und Jugendlichen daher gegenüber dem Kommunalen Schadenausgleich Hannover, Marienstraße 11, 30171 Hannover abgegeben werden.

Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung über den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisjugendpfleger an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in Hannover

Kreisjugendpflegerin:
Frau Alexandra Pille
Tel.: 04471 15 218
Fax: 04471 15 337
Per E-Mail kontaktieren pille@lkclp.de
Zimmer 2.045


Sportunfall im Verein - Was ist zu tun?

 

Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!

Ausnahme: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.

Sportversicherungen auf NFV.de

ANTRAG ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS