Junioren
Spielpläne für die Rückrunde sind jetzt freigegeben
Hallo Zusammen,
die Spielpläne der A- bis D-Junioren für die Rückrunde sind nun freigegeben.
Die Spielpläne für die E-Junioren sind jetzt auch freigegeben.
Bitte prüft alle Spielpläne für Eure Mannschaften.
Außerdem bitte die Spielstätten prüfen und eventuellen Änderungen den Staffelleitern mitteilen.
Bereits schon feststehende Schulveranstaltungen, Veranstaltungen (Schützenfest, Kirmes usw.) oder sonstige Termine, bitte auch berücksichtigen.
Daraus resultierende Verlegungen dann mit dem Gegner absprechen und Verlegungen nur über das DFBnet beantragen.
Den Grund für die Verlegung bitte angeben. Die Angabe „Ist mit dem Gegner abgesprochen“ oder „Die Trainer haben sich auf den neuen Termin geeinigt“ reicht nicht aus. Der Antrag wird dann umgehend abgelehnt. Hier verweise ich auf die Ausschreibung, Punkt 7.2.
Verlegungsanträge sind bis zum 1. Spieltag kostenfrei.
Außerdem bitte die Spielberechtigungslisten pflegen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, das Passfotos vorhanden und auch aktuell sind.
Bitte achtet auch auf die zeitnahe Ergebnismeldung. Am besten per Handy direkt nach dem Spiel. Danach kann man sich in Ruhe um seine Mannschaft kümmern.
Weitere Informationen findet ihr wie immer auf unserer Homepage www.nfv-kreis-clp.de . Dort findet Ihr auch die Notwendigen Formulare unter Formularcenter - Jugend | NFV Kreis Cloppenburg.
Informationen zum Spielbetrieb der F- und G-Junioren folgen später.
Allen Mannschaften viel Erfolg und vor allem viel Spaß.
Mit sportlichem Gruß
Wolfgang Preit
Ausschreibungen
Spielberechtigungsliste: Nicht spielberechtigte Juniorinnen in Juniorenmannschaften
Sollte bei der Spielberechtigungsliste eine Spielerin rot gekennzeichnet sein, also nicht spielberechtigt, liegt es am fehlenden Haken bei den Mannschaftsdaten.
Hier muss der Haken bei „Die Mannschaft ist gemischt“ gesetzt werden.
Sobald der Haken gesetzt und gespeichert wurde, ist die Spielerin frei.
Mit sportlichem Gruß
Wolfgang Preit, Spielleiter
Formularcenter-Jugend
A-Junioren in Herrenmannschaften
An dieser Stelle weisen wir auf die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften hin.
Gemäß § 10 Abs. 2 der NFV- Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Im Spieljahr 2025/26 sind dies folgende A-Junioren:
- Sämtliche A-Junioren des Geburtsjahrganges 2007 (01.01.2007 – 31.12.2007). Sie können ab dem 01.07.2025, also ab dem Beginn des Spieljahres, eingesetzt werden (unabhängig davon, ob sie schon das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht)!
- Diejenigen A-Junioren des Jahrgangs 2007, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Für die betroffenen Junioren und die Vereine ergeben sich aus den Regelungen der Spiel- und Jugendordnung folgende spielrechtliche Konsequenzen:
- Der Einsatz von A-Junioren ist wechselweise zwischen dem Junioren- und dem Herrenbereich möglich (kein Festspielen)! Ein A-Junior spielt sich im Herrenbereich aber dann fest, wenn er auch noch zwischen den verschiedenen Herrenmannschaften "hin- und herpendelt"!
- Die Spieler gelten, ihren Status betreffend, bis zum Ablauf der in der Jugendordnung beschriebenen Altersklasse als Junior. Sie dürfen folglich an einem Kalendertag nur an 1 Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Dies gilt auch für diejengen A-Junioren, die schon das 18.Lebensjahr vollendet haben!
Sonderspielrecht für jüngere A-Junioren
Ein Sonderspielrecht für den Herrenbereich kann A-Junioren jüngeren Jahrgangs darüber hinaus nur dann erteilt werden, wenn in der näheren Umgebung (Umkreis von ca. 10 km) und im eigenen Verein kein altersgerechter Jugendfußball angeboten wird. Nur dann kann über den Kreisjugendausschuss ein Antrag gestellt werden, der über das Sonderspielrecht entscheidet. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Schriftlicher Antrag des Vereins,
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- Nachweis des Bestehens einer 9-monatigen Spielerlaubnis für den Verein,
- Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung.
Beispiele Festspielregelung
Jugendordnung
Ansprechpartner

