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A-Junioren in Herrenmannschaften

A-Junioren in Herrenmannschaften

An dieser Stelle weisen wir auf die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften hin.

Gemäß § 10 Abs. 2 der NFV- Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Im Spieljahr 2024/25 sind dies folgende A-Junioren:

  • Sämtliche A-Junioren des Geburtsjahrganges 2006 (01.01.2006 – 31.12.2006). Sie können ab dem 01.07.2024, also ab dem Beginn des Spieljahres, eingesetzt werden (unabhängig davon, ob sie schon das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht)!
  • Diejenigen A-Junioren des Jahrgangs 2007, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Für die betroffenen Junioren und die Vereine ergeben sich aus den Regelungen der Spiel- und Jugendordnung folgende spielrechtliche Konsequenzen:

  • Der Einsatz von A-Junioren ist wechselweise zwischen dem Junioren- und dem Herrenbereich möglich (kein Festspielen)! Ein A-Junior spielt sich im Herrenbereich aber dann fest, wenn er auch noch zwischen den verschiedenen Herrenmannschaften "hin- und herpendelt"!
  • Die Spieler gelten, ihren Status betreffend, bis zum Ablauf der in der Jugendordnung beschriebenen Altersklasse als Junior. Sie dürfen folglich an einem Kalendertag nur an 1 Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Dies gilt auch für diejengen A-Junioren, die schon das 18.Lebensjahr vollendet haben!

 

Sonderspielrecht für jüngere A-Junioren

Ein Sonderspielrecht für den Herrenbereich kann A-Junioren jüngeren Jahrgangs darüber hinaus nur dann erteilt werden, wenn in der näheren Umgebung (Umkreis von ca. 10 km) und im eigenen Verein kein altersgerechter Jugendfußball angeboten wird. Nur dann kann über den Kreisjugendausschuss ein Antrag gestellt werden, der über das Sonderspielrecht entscheidet. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Schriftlicher Antrag des Vereins,
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis des Bestehens einer 9-monatigen Spielerlaubnis für den Verein,
  • Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung.

Beispiele Festspielregelung

Ansprechpartner

Karl-Heinz Deeken
Vorsitzender
Referent Schulfußball
Staffelleiter D-Junioren
Techniker-Cup